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Bescheinigungen

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Freistellungsbescheinigung

Finanzamt Rheingau-Taunus

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Gültig vom 15.02.2024 bis zum 31.12.2025


Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Finanzamt Rheingau-Taunus

Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen im Sinne des §13b Abs.2 Nr.4 UStG

Gültig vom 10.01.2024 bis zum 31.12.2026


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